Das Rechtverhältnis zwischen dem Anbieter von Ortsverbindungen und Endkunden ist ein als Einheit zu behandelnder Vertrag, bestehend aus dem Dauerwerkvertrag über die Empfangsleistung und dem Dauerlieferungsvertrag, der Teillieferungen umfasst, die Dauerwerkleistungen in Form abgehender, zur Sprachkommunikation geeigneter Telekommunikationsverbindungen zum Inhalt haben. Bei den Rechtsbeziehungen zwischen Anbietern von Fernverbindungen und Endkunden ist dieses Leistungsprogramm im Preselection-Verfahren um den Dauerwerkvertrag über die Empfangsleistung und im call-by-call-Verfahren zusätzlich um den Dauerlieferungsvertrag verkürzt.