TY - JOUR AB - In der Musikszene, speziell im Hip-Hop-Bereich ist es mehr und mehr zur Gewohnheit geworden, Sounds, Melodien oder kleine Melodiefetzen, sog. Licks aus anderen Musikstücken zu übernehmen. Während Melodien im Rahmen des Urheberrechts einen umfassenden Schutz genießen, ist die Anwendung des urheberrechtlichen Schutzes auf Sounds und Licks zweifelhaft. Auch beim wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz nach § 1 UWG bereitet die Voraussetzung der sog. wettbewerblichen Eigenart Schwierigkeiten. Darüber hinaus nimmt der Artikel Stellung zu Fragen der Zulässigkeit von Musikparodien oder der wettbewerbsrechtlichen Erschöpfung von Leistungsschutzrechten. AU - Hoeren, Thomas AU - Hoeren, Thomas Johannes DA - 1989 KW - Sampling KW - Musikplagiat KW - Sound KW - Urheberrecht KW - Musikrecht KW - Melodienschutz LA - ger N1 - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (1989) 1, 11-16 PY - 1989 SN - 0016-9420 TI - Sounds von der Datenbank: Zur urheber- und wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Samplings in der Popmusik TT - Sound Sampling and Copyright Law UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:6-85659541165 Y2 - 2024-10-25T13:28:56 ER -