Die Studie untersuchte, ob die Bestattungsgesetzesänderung in NRW vom 17.06.2003 Auswirkungen auf die Effektivität des Leichenschauwesens hat. Zudem wurde das Phänomen des Hitzetodes beleuchtet. Es zeigte sich, der prozentuale Anteil von Notärzten an Leichenschauen im Kreis Steinfurt sank im Untersuchungszeitraum um 33,1 Prozent. Der Anteil leichenschauender niedergelassener Ärzte stieg zeitgleich an. Der Anteil aller polizeimeldepflichtigen Todesarten reduzierte sich zusammengerechnet von 7,7 Prozent auf 4,7 Prozent. Gleichzeitig stieg die Zahl der „natürlichen“ Todesfälle. Es ergeben sich Hinweise, dass durch das neue Gesetz die Dunkelziffer an „nicht natürlichen“ Todesursachen steigt und sich die Effektivität der Leichenschau insofern verschlechtert. Zum Aufkommen von Hitzetodesfällen im Sommer 2003 in den Kreisen Steinfurt, Lippe und der Stadt Münster ließen die Untersuchungen dieser Arbeit keine gesicherten Aussagen zu.