Brünen, Bea-Vanessa: Demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Ausschluss von Arzneimitteln durch Richtlinien. 2019
Inhalt
- Titelblatt
- diss_brünen_buchblock_2019-03-05
- titelei_wwu-schriften_brünen
- diss_brünen_2019-03-04
- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
- Einleitung
- A. Problem
- I. Spannungsfeld Demokratieprinzip und funktionale Selbstverwaltung
- II. Die November-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Spannungslöser?
- B. Ziel und Gang der Untersuchung
- 1. Teil: Der Gemeinsame Bundesausschuss im Konflikt mit dem Demokratieprinzip
- 1. Kapitel: Der Gemeinsame Bundesausschuss als Einrichtung der funktionalen Selbstverwaltung
- A. Funktionale Selbstverwaltung: Eine begriffliche Konkretisierung
- B. Einordnung des Gemeinsamen Bundesausschuss als Einrichtung der funktionalen Selbstverwaltung
- I. Binnendemokratie des Beschlussgremiums
- 1. Vertreter der Leistungserbringer
- a. Benennung der Vertreter der Leistungserbringer
- b. Stimmenverteilung innerhalb der „Bank“ der Leistungserbringer
- 2. Vertreter der Leistungsberechtigten
- 3. Die Unparteiischen
- 4. Die Patientenvertreter
- 5. Die nichtärztlichen Leistungserbringer
- II. Rechtsaufsicht durch das BMG
- C. Zwischenfazit
- 2. Kapitel: Das personelle Legitimationsdefizit des Gemeinsamen Bundesausschusses
- A. Demokratie – Legitimation – Legitimität
- B. Die Anforderungen des Prinzips der Volkssouveränität an die demokratische Legitimation
- I. Legitimationssubjekt: Das Volk
- II. Legitimationsobjekt: Die Staatsgewalt
- III. Legitimationsstränge
- C. Subsumtion des Gemeinsamen Bundesausschusses unter die dargestellten Anforderungen
- 3. Kapitel: Bisherige Ansätze zur Lösung des Legitimationsdefizits
- A. „Das Volk“: Personelle Legitimation durch ein Verbandsvolk
- I. Monistisches Demokratieverständnis
- II. Pluralistisches Demokratieverständnis
- III. Würdigung des monistischen und pluralistischen Demokratieverständnisses
- 1. Zur Auslegungsmethode
- 2. Wortlaut des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG
- 3. Der Begriff des Volkes in der Systematik des Grundgesetzes
- 4. Entstehungsgeschichte des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG
- 5. Teleologische Argumente
- IV. Zwischenfazit
- B. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur funktionalen Selbstverwaltung in der Wasserverbands-Entscheidung
- I. Legitimationsdefizite der Wasserverbände
- II. Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts in der Wasserverbands-Entscheidung
- III. Modellcharakter der Wasserverbands-Entscheidung für die demokratische Legitimation der funktionalen Selbstverwaltung
- 1. Kein stringentes Begründungsmuster
- 2. Fehlender Verweis im Nikolaus-Beschluss und in der November-Entscheidung
- 3. Abkehr vom monistischen Demokratieverständnis?
- IV. Zwischenfazit
- C. Das Ausnahmemodell Schnapps
- D. Generelle Entbehrlichkeit der demokratischen Legitimation nach der Selbstverwaltungslehre Ebsens
- E. Legitimation durch Tradition
- F. Rechtfertigung des Legitimationsdefizits gemäß Art. 87 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG
- G. Tarifautonommitgliedschaftliche Legitimation nach Hänlein
- H. Modelle der autonomen Legitimation
- I. Kollektivlegitimation
- J. Output-orientierte Legitimationsmodelle
- I. Legitimation durch Expertise und Sachverstand
- II. Legitimation durch Partizipation
- III. Legitimation durch Akzeptanz
- IV. Legitimation durch Effektivität
- K. Zwischenfazit
- 2. Teil: Das konkretisierte Legitimationskettenmodell als Prüfungsmaßstab
- 4. Kapitel: Das konkretisierte Legitimationskettenmodell
- A. Von der Notwendigkeit zur Rückbesinnung auf das Demokratieprinzip des Grundgesetzes
- B. Reduktion des Prinzips der Volkssouveränität auf seinen zwingenden Gehalt
- I. Die vertikale Komponente: Hinreichende Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk
- 1. Das Staatsvolk als Träger und Ausgangspunkt demokratischer Legitimation
- 2. Messbare Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk
- 3. Grad der notwendigen Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk
- II. Die horizontale Komponente: Instrumente zur Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk
- III. Schlussfolgerungen für die Etablierung eines eigenen Legitimationsmodells
- C. Konkretisierungen des rechtlichen Korridors im Hinblick auf die spezifischen Eigenheiten von Einrichtungen der funktionalen Selbstverwaltung
- I. Gesetzesbindung und demokratische Verantwortlichkeit als Ausgangspunkte demokratischer Legitimation
- 1. Instrumente der sachlich-inhaltlichen Legitimation
- a. Gesetzliche Anleitung durch das Gesetzgebungsrecht des unmittelbar demokratisch legitimierten Parlaments
- b. Weisungs- und Kontrollrechte der parlamentarisch legitimierten Exekutivspitze
- c. Kontrolle durch gerichtlichen Rechtsschutz
- d. Verhältnis der sachlich-inhaltlichen Legitimationsinstrumente
- 2. Verhältnis der sachlich-inhaltlichen zur personellen Legitimationsform
- 3. Zulässigkeit der Totalsubstitution der personellen Legitimation durch die sachlich-inhaltliche Legitimation
- 4. Voraussetzungen der Totalsubstitution der personellen Legitimation durch die sachlich-inhaltliche Legitimation
- II. Bestimmung des Legitimationsniveaus und Bedeutung des Korrespondenzgebots
- D. Anforderungen des konkretisierten Legitimationskettenmodells an die demokratische Legitimation von Einrichtungen der funktionalen Selbstverwaltung
- E. Bestätigung der dargestellten Dogmatik durch die November-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG, Beschluss vom 10. November 2015
- I. Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts in der November-Entscheidung
- II. Wertende Betrachtung der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in der November-Entscheidung
- F. Fazit zur Vertretbarkeit des konkretisierten Legitimationskettenmodells
- 5. Kapitel: Der Gemeinsame Bundesausschuss und das konkretisierte Legitimationskettenmodell
- A. Das erforderliche Legitimationsniveau des Gemeinsamen Bundesausschusses nach dem konkretisierten Legitimationskettenmodell
- I. Reichweite der Befugnisnorm
- 1. Frühere Rechtsprechung zu Leistungsausschlüssen durch Richtlinien
- a. „Erektile Dysfunktion“ – BSG, Urteil vom 30. September 1999
- b. „Medizinische Fußpflege“ – BSG, Urteil vom 16. November 1999
- c. „Therapiehinweis zu Clopidogrel“ – LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 2005
- 2. Kompetenz zur Vornahme von Arzneimittelausschlüssen wird Gesetz
- 3. Richtlinienkompetenz zur Vornahme von Arzneimittelausschlüssen
- a. Vorrangige Regulierungsinstrumente
- b. Voraussetzungen eines Arzneimittelausschlusses nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Hs. 4 SGB V
- aa. Zum Arzneimittelbegriff
- bb. Nutzen
- cc. Unzweckmäßigkeit
- (1). Begriff
- (2). Kriterien zur Ermittlung des Zusatznutzens
- (3). Überschneidungen mit der Prüfung im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren
- (4). Verfahren und Methodik
- (5). Nutzenbewertung nach § 35a SGB V als Grundlage der Zusatznutzenbewertung
- dd. Wirtschaftlichkeit
- 4. Zwischenfazit
- II. An der Entstehung der Arzneimittelausschlüsse Beteiligte
- 1. Beteiligung der Vertragsärzte an den Arzneimittelausschlüssen
- 2. Beteiligung der Krankenkassen an den Arzneimittelausschlüssen
- 3. Beteiligung der zugelassenen Krankenhäuser an den Arzneimittelausschlüssen
- 4. Beteiligung der nichtärztlichen Leistungserbringer an den Arzneimittelausschlüssen
- 5. Beteiligung der Versicherten an den Arzneimittelausschlüssen
- a. Die Problematik der Interessensgegensätze
- b. Die Problematik der Arbeitgeberbeteiligung
- c. Die Problematik der Friedenswahlen
- d. Berufung von Patientenvertretern als Kompensation?
- 6. Zwischenfazit
- III. Grundrechtsrelevanz von Arzneimittelausschlüssen
- 1. Grundrechte der Versicherten
- a. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- aa. Schutzbereich
- bb. Abwehrrechtliche Komponente des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
- cc. Schutz- und leistungsrechtliche Komponente des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
- (1). Anerkennung eines verfassungsunmittelbaren Anspruchs auf spezielle Gesundheitsleistungen im Nikolaus-Beschluss – BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005
- (2). Übertragbarkeit der Grundsätze des Nikolaus-Beschlusses auf Arzneimittelausschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Hs. 4 SGB V
- (3). Reichweite des verfassungsunmittelbaren Anspruchs auf spezielle Gesundheitsleistungen
- (a). Extensive Handhabung der Grundsätze des Nikolaus-Beschlusses
- (b). Restriktive Handhabung der Grundsätze des Nikolaus-Beschlusses in der November-Entscheidung – BVerfG, Beschluss vom 10. November 2015
- (4). Folgen für die Grundrechte der Versicherten
- b. Eigentumsgarantie
- c. Allgemeine Handlungsfreiheit
- d. Allgemeiner Gleichheitssatz
- 2. Grundrechte der Vertragsärzte
- 3. Grundrechte der Krankenkassen
- 4. Grundrechte der zugelassenen Krankenhäuser
- 5. Grundrechte der nichtärztlichen Leistungserbringer
- 6. Zwischenfazit
- IV. Reichweite der Arzneimittelausschlüsse
- 1. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber Vertragsärzten
- 2. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber Krankenkassen
- 3. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber zugelassenen Krankenhäusern
- 4. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber nichtärztlichen Leistungserbringern
- 5. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber Versicherten
- a. Richtlinien als rein „interne“ Verwaltungsvorschriften
- b. Trendwende: Urteil vom 16. Dezember 1993
- c. Methadon-Urteil vom 20. März 1996
- d. September-Urteile und Folgerechtsprechung
- e. Allgemeinverbindlichkeit wird Gesetz
- 6. Zwischenfazit
- V. Ergebnis zum erforderlichen Legitimationsniveau
- B. Vereinbarkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses mit den Anforderungen des konkretisierten Legitimationskettenmodells
- I. Personelles Legitimationsdefizit
- II. Sachlich-inhaltliche Legitimation
- 1. Gesetzesbindung
- a. Parlamentsvorbehalt
- aa. Wesentlichkeit aufgrund des Adressatenkreises und der politischen Wichtigkeit
- bb. Wesentlichkeit aufgrund der Grundrechtsrelevanz
- b. Regelungsdichte
- 2. Weisung- und Kontrollrechte
- a. Aufsicht und Weisung der Exekutivspitze
- b. Gerichtlicher Rechtschutz gegen Arzneimittelausschlüsse
- aa. Klagemöglichkeiten gegen Arzneimittelausschlüsse
- bb. Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen
- (1). Rechtsschutz der Versicherten
- (2). Rechtsschutz der Vertragsärzte
- (3). Rechtsschutz der nichtärztlichen Leistungserbringer
- cc. Prüfungsumfang der Gerichte
- III. Gesamtschau der sachlich-inhaltlichen Legitimationsmechanismen
- IV. Totalsubstitution der personellen Legitimation durch die sachlich-inhaltliche Legitimation
- C. Fazit zur demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses nach dem konkretisierten Legitimationskettenmodell
- 6. Kapitel: Eigene Lösungsansätze zur Behebung des Legitimationsdefizits
- A. Intensivierung der Gesetzesbindungen
- B. Ministerielle Rechtsverordnung statt Richtlinie
- C. Fachaufsicht und mäßige Intensivierung der Gesetzesbindungen
- D. Absenken des erforderlichen Legitimationsniveaus und mäßige Intensivierung der Gesetzesbindungen
- I. Beteiligung der Arzneimittelhersteller
- II. Abschaffung der Friedenswahlen
- III. Mäßige Intensivierung der Gesetzesbindungen
- E. Fazit zu den eigenen Lösungsansätzen
- LITERATURVERZEICHNIS
- ecover_brünen_a4
