Der Transport von Gefahrgütern unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb der Staaten der Europäischen Union auf allen Verkehrsträgern besonderen Gefahrguttransportvorschriften. Dazu zählen auch die Binnenwasserstraßen und insbesondere der verkehrsreichste Binnenwasserweg der Erde, der Rhein. Auf dem Rhein ist der Transport von UN 1017, Chlor, nur in kleinen Mengen, nicht aber in Tankschiffen erlaubt. Mit dem Ziel, diesen Stoff im Binnenschiff zu transportieren, beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Ermittlung des Transportrisikos für Chlor im Tankschiff im Vergleich zum Transport von Chlor in Eisenbahnkesselwagen, der hinsichtlich der Risikobewertung bereits untersucht wurde.
Nach einer Darstellung der Bedeutung von Chlor für die chemische Industrie und einer detaillierten Beschreibung der Stoffeigenschaften von Chlor werden der internationale Zusammenhang, der Aufbau und insbesondere der sicherheitstechnische Anspruch der Gefahrguttransportvorschriften erläutert.
Zur Bewertung des möglichen Chlortransports mit dem Binnentankschiff wird dann der Risikobegriff für den Gefahrguttransportbereich abgeleitet und bezüglich seiner erkenntnistheoretischen Grenzen diskutiert.
Auf der Grundlage statistischer Bewertungen von Schiffsunfällen auf dem Rhein wird die Unfallwahrscheinlichkeit von Tankschiffen sowie die Wahrscheinlichkeit von dadurch bedingten Gefahrgutfreisetzungen ermittelt. Für das zur Debatte stehende Chlor-Gastankschiff wird dabei eine moderne Doppelhülle vorausgesetzt.
Der zweite Parameter zur Beschreibung des Transportrisikos, die Auswirkung oder Konsequenz einer nicht auszuschließenden Chlorfreisetzung aus dem Druckgastank eines Tankschiffes, wird über Modellannahmen für das Phänomen des Ein- und Austritts von Flüssigchlor in das strömende Rheinwasser und eine Ausbreitungsrechnung der entstehenden Schwergaswolke ermittelt.
Im Risikovergleich zwischen einem Chlortransport mit dem Binnentankschiff und dem Eisenbahnkesselwagen konnte festgestellt werden, dass unfallbedingte Freisetzung von Chlor aus dem erheblich größeren Schiffstank keine größere Schadensauswirkung als eine Freisetzung aus einem Kesselwagen haben wird, bezüglich der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines solch ungewollten Ereignisses der Binnenschiffstransport deutlich vorteilhafter ist. Das Risiko des Chlortransports mit Binnentankschiffen auf dem Rhein ist nicht größer als beim Chlortransport mit der Eisenbahn.