In dieser Arbeit wurden unterschiedliche chromatographische Verfahren auf ihre Eignung für den Spurennachweis von ausgewählten Arzneimittelwirkstoffen in Oberflächenwässern und Kläranlagenabläufen untersucht. Die zu detektierenden Substanzen stammten sowohl aus der Gruppe der nicht-steroidalen Antirheumatika (Diclofenac, Ibuprofen, Indometacin, Naproxen) als auch aus der Gruppe der Lipidsenker (Bezafibrat, Clofibrinsäure, Gemfibrozil). Es wurden folgende Verfahren zum Nachweis der Arzneimittelwirkstoffe eingesetzt:
- Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) mit Fluoreszenzdetektion
- Kapillarelektrophorese mit Laser-induzierter Fluoreszenzdetektion (CE-LIF)
- Zweidimensionale comprehensive Gaschromatographie mit flugzeitmassen-spektrometrischer Detektion (GCxGC-TOFMS)
Von diesen Methoden war nur die GCxGC-TOFMS uneingeschränkt für den spurenanalytischen Nachweis der Wirkstoffe geeignet. Für die gaschromatographische Bestimmung wurden diese mit Trimethylsulfoniumhydroxid (TMSH) in ihre Methylester überführt. Das Nachweisvermögen der Methode lag für die einzelnen Analyten im Bereich von 1,1 bis 14,7 μg/L. Neben dem hohen Trennvermögen ist bei der GCxGC-TOFMS die gute Absicherung der Analysenergebnisse besonders herauszustellen: die Retentionszeiten der beiden Dimensionen in Kombination mit den vollständigen Spektren ermöglichen die sichere Zuordnung der erhaltenen Signale zu den entsprechenden Analyten. Somit ist auch die Analyse von komplexen Wasserproben möglich, und die Gefahr von falsch positiven Nachweisen ist stark vermindert.
Die entwickelte GCxGC-TOFMS-Methode ließ sich problemlos auf Realproben übertragen. Hierzu wurden die Proben mittels Festphasenextraktion (SPE) an einer C18-Phase aufkonzen-triert. Dies gelang für Probenvolumina bis zu 500 mL mit Wiederfindungsraten zwischen 81 und 100%. Nach dem Anreicherungsschritt konnten Arzneimittelwirkstoffe aus den ver-schiedenen aquatischen Kompartimenten detektiert und mit Hilfe des Standardadditionsver-fahrens quantifiziert werden. Zur Bestimmung der Belastung eines Kläranlagenablaufs reichte die Aufkonzentration von 100 mL Probenvolumen, in dem fünf der sieben untersuchten Arzneimittelwirkstoffe in Konzentrationen zwischen 40 und 525 ng/L nachgewiesen werden konnten. Für die Analyse von Oberflächenwasser wurden 250 mL Rheinwasser aufkonzen-triert. Hier konnten Indometacin und Naproxen in Konzentrationen von 36 bzw. 19 ng/L de-tektiert werden.
Für alle anderen Verfahren ergaben sich im Verlauf der Untersuchungen Schwierigkeiten und Begrenzungen:
Zur Fluoreszenzdetektion der Wirkstoffe wurde zunächst eine Derivatisierungsreaktion erarbeitet, um den zur Verfügung stehenden Argon-Ionen-Laser (λem = 488 nm) nutzen zu können. Zu diesem Zweck musste eine Amidierungsreaktion optimiert werden, bei der die Carboxylgruppe der Arzneimittelwirkstoffe mit dem Aminanker des Fluoreszenzmarkers BODIPY® FL EDA (λex = 503 nm, λem = 510 nm) umgesetzt wurde. Verschiedene in der Lite-ratur beschriebene Reaktionsansätze im wässrigen Milieu verliefen trotz Variation der Umsetzungsparameter ohne Erfolg. In organischen Lösungsmitteln dagegen konnte für sechs der sieben ausgewählten Wirkstoffe eine Umsetzung nachgewiesen werden. Da die Reaktionsausbeuten allerdings nur gering waren, wurde ein Zweiphasensystem bestehend aus Toluol und HEPES-Puffer eingesetzt. Durch diese Reaktionsführung konnten die Arzneimittelwirkstoffe in guten Ausbeuten mit dem Fluoreszenzmarker umgesetzt werden.
Die Auftrennung der fluoreszenzmarkierten Arzneimittelwirkstoffe gelang mit der HPLC an einer C18-Säule. Mit der MEKC hingegen konnte die Trennung nicht für alle Derivate er-reicht werden; hier war die Trennleistung des Systems trotz Anwendung verschiedener Mi-zellbildner und Puffer nicht ausreichend.
Bei der Übertragung der Methode auf Realproben erfolgte die Probenanreicherung mittels SPE. Sowohl mit abselut Nexus®- als auch mit Bond Elut C18-Kartuschen ergaben sich gute Wiederfindungsraten. Allerdings traten bei der Kombination von SPE und anschließender Fluoreszenzmarkierung Interaktionen auf, die zu einer vermehrten Zersetzung des Fluoreszenzmarkers führten. Eine Detektion der markierten Wirkstoffe wurde aufgrund von vielen zusätzlichen Signalen in den Chromatogrammen respektive Elektropherogrammen unmög-lich. Somit muss für die beiden Fluoreszenzmethoden (HPLC-Fluoreszenzdetektion und CE-LIF) festgestellt werden, dass sie zwar generell für den Nachweis von Standards der Arzneimittelwirkstoffe geeignet sind, bei Realproben aber noch unüberwindbare Störungen einem spurenanalytischen Nachweis entgegenstehen.